Mit den aktuellen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu den Aktenzeichen 2 Ob 63/25s, 2 Ob 92/25f und 2 Ob 52/25y wurde ein deutliches Signal an Banken gesetzt: Intransparente Kreditbearbeitungsgebühren und pauschale Vertragskosten sind in vielen Fällen unzulässig. Der OGH macht klar, dass Verbraucher nur jene Entgelte zahlen müssen, die nachvollziehbar, transparent und tatsächlich gerechtfertigt sind. Damit zieht das Höchstgericht einen Schlussstrich unter eine langjährige Praxis und stärkt die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten erheblich.
Für Betroffene eröffnet sich nun die Möglichkeit, unrechtmäßig verrechnete Gebühren zurückzufordern. Voraussetzung dafür ist eine genaue Prüfung des Kreditvertrages und der verrechneten Kostenpositionen. Oft können Ansprüche bereits außergerichtlich erfolgreich geltend gemacht werden.
Wer rasch handelt, kann sich unter Umständen mehrere tausend Euro zurückholen. Meine Kanzlei prüft Ihren Kreditvertrag sorgfältig, bewertet Ihre Erfolgsaussichten und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Bank. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
