HONORAR
Transparent und Fair
Eine klare und nachvollziehbare Honorargestaltung ist für mich die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Kosten für anwaltliche Leistungen können je nach Art, Umfang und Komplexität des Falles variieren. Im Erstgespräch kläre ich Sie umfassend über die voraussichtlichen Kosten und die verschiedenen Abrechnungsmodelle auf.
Mögliche Abrechnungsarten:
Erstgespräch
Ich stehe Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.
Nach Tarif
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Pauschalhonorar
Vereinbarung eines festen Honorars für definierte Leistungen.
Stundensatz
Abrechnung nach einem vorab vereinbarten Stundensatz.
Ich informiere Sie gerne, ob die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden können und unterstütze Sie bei der Deckungsanfrage.