Seit 1. April gilt in Österreich eine neue Regelung zur Mietanpassung im Altbau, die gleichzeitig eine sogenannte Mietpreisbremse vorsieht. Zwar dürfen Mieten grundsätzlich weiterhin erhöht werden, die jährliche Wertanpassung wird jedoch gesetzlich stark begrenzt und erstmals auch im freien Wohnungsmarkt eingeschränkt.
Konkret ist die Mietsteigerung inklusive Zuschläge im Jahr 2026 mit einem Prozent gedeckelt, im Jahr 2027 mit zwei Prozent. Grundlage dafür ist ein neues Gesetzespaket, das die Berechnung der Mietzinse und die Wertsicherung in Mietverträgen einheitlich regelt und die Anpassung an die Inflation bewusst dämpft.
Ab 2028 soll eine teilweise Anbindung an die Inflation wieder erfolgen, allerdings mit einer zusätzlichen Begrenzung bei besonders hoher Teuerung. Neue Mietanpassungen gelten jeweils mit 1. April, bei bestehenden Verträgen erst nach entsprechender rechtzeitiger Verständigung der Mieterinnen und Mieter.
